Vertragsbedingungen

Rücktritt des Gastes/Stornierung

a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn kostenfrei, Rückerstattung Anzahlung abzüglich 5,00 EUR Gebühren. Stornierungen zwischen 29 und 8 Tage vor Reisebeginn fallen 20% Stornokosten an, wir behalten ihre Anzahlung ein. Bei Stornierung bis zu 7 Tage vor der Ankunft fallen 90% des Gesamtbetrages an.


Bei vorzeitiger Abreise fallen die restlichen Übernachtungskosten an, keine Rückerstattung. Nichtanreise ohne Stornierung werden 90% Stornokosten berechnet.

Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

Wir sind berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere,
  • wenn die Ferienwohnung unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht wurde
  • wir von Umständen erfahren, die eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisses des Gastes nahe legen, insbesondere, wenn der Gast unsere fälligen Forderungen nicht begleicht

Besondere Pflichten des Mieters

  1. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu räumen.
  2. Nichtraucher Appartments, bitte rauchen Sie nicht in den Innenrämen.
  3. Halten Sie die Nachtruhezeiten ein.

Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 6 oder 7 Uhr morgens.
Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig.

Pflichten des Mieters

a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu erstatten.

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Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen. Wir melden uns in kürze.
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